Legalisierung kommt (wohl)
Ab dem 1. April 2024 wird sich in Deutschland wohl etwas ändern: Die Legalisierung von Cannabis! Diese Änderung wird viele Lebensbereiche beeinflussen, insbesondere den Straßenverkehr. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Punkte dieser Gesetzesänderung und ihre möglichen Auswirkungen auf Autofahrer diskutieren.
Die Neuregelung von Cannabis
Die deutsche Regierung hat entschieden, dass Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) ab dem 1. April 2024 nicht mehr als Betäubungsmittel gelten. Dies bedeutet, dass Erwachsene dann bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen dürfen. Zudem wird der private Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen erlaubt sein. Diese Änderung stellt einen bedeutenden Schritt in der Drogenpolitik Deutschlands dar und wird voraussichtlich zu einer Veränderung des gesellschaftlichen Umgangs mit Cannabis führen.
Auswirkungen auf den Straßenverkehr
Obwohl der Konsum von Cannabis legalisiert wird, kann das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis ernsthafte Konsequenzen haben. Der Konsum von Cannabis kann die Wahrnehmung beeinträchtigen und die Reaktionszeit verlängern. Dies kann zu einer erhöhten Gefahr von Verkehrsunfällen führen. Daher ist es wichtig, dass Autofahrer sich der Risiken bewusst sind und verantwortungsvoll handeln. Es ist zu betonen, dass die Legalisierung von Cannabis nicht bedeutet, dass das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis sicher oder legal ist.
Grenzwerte für Cannabis im Straßenverkehr
Mit der Legalisierung von Cannabis stellt sich die Frage nach den Grenzwerten für den Konsum von Cannabis im Straßenverkehr. Derzeit wird in einer Arbeitsgruppe über neue THC-Grenzwerte für das Führen von Kraftfahrzeugen diskutiert. Denn insbesondere gem. § 315c StGB steht eine Strafbarkeit im Raum, wenn es zu einer Straßenverkehrsgefährdung kommt und man aufgrund der Einnahme berauschender Mittel nicht dazu in der Lage ist, das Fahrzeug zu führen.
Risiko des Führerscheinverlusts
Unabhängig von der Strafbarkeit ist bislang das Fahren unter dem Einfluss der Droge auch aus einem weiteren Grund riskant.
Was bislang gilt, erfährt man durch einen Blick in die Anlage 4 der FeV, dort der Nr. 9.2.1. und 9.2.2. Die Anlage 4 zur FeV regelt Tatbestände (Erkrankungen, Mängel), die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen längere Zeit beeinträchtigen oder aufheben können. Unterschieden wird nach den unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen (Gruppe 1 und Gruppe 2) und danach, ob Fahreignung besteht, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen.
Klassen A, A1, A2 B, BE, AM, L, T | Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF | ||
9.2.1 | Regelmäßige Einnahme von Cannabis | nein | nein |
9.2.2 | Gelegentliche Einnahme von Cannabis | ja wenn Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, keine Störung der Persönlichkeit, kein Kontrollverlust | ja wenn Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, keine Störung der Persönlichkeit, kein Kontrollverlust |
Beabsichtigte Änderungen ab dem 01.04.2024:
Trotz der Legalisierung von Cannabis kann der Konsum der Droge weiterhin zum Verlust des Führerscheins (genauer: der Fahrerlaubnis) führen.
Es soll mit § 13a FeV eine neue Regelung geschaffen werden:
Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik
Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass
- ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabisabhängigkeit begründen, oder
- ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Cannabisabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Cannabismissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen,
b) wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden,
c) die Fahrerlaubnis aus einem der unter den Buchstaben a und b genannten Gründen entzogen war
oder
d) sonst zu klären ist, ob Cannabismissbrauch oder Cannabisabhängigkeit nicht mehr besteht.“
Darüber hinaus soll die Anlage 4 zur FeV wie folgt geändert werden:
Das Bundesgesundheitsministerium fasst es wie folgt zusammen:
Die Fahrerlaubnis ist künftig nur noch zu verneinen oder zu entziehen, wenn eine Cannabisabhängigkeit oder -missbrauch vorliegt. Ein Missbrauch von Cannabis ist wie bei Alkohol dann anzunehmen, wenn die Betroffenen nicht zwischen dem Führen eines Kraftfahrzeugs und einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Konsum hinreichend sicher trennen können. Im Falle der Beendigung der Abhängigkeit von Cannabis (Entwöhnungsbehandlung) ist die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs anzunehmen, wenn die Abhängigkeit nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz nachgewiesen ist. Nach Beendigung des Missbrauchs ist die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu bejahen, wenn die Änderung des Cannabiskonsumverhaltens gefestigt ist.
Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens ist künftig nur noch dann anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabisabhängigkeit begründen. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist künftig dann anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen, wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden, die Fahrerlaubnis wegen einer Missbrauchsthematik entzogen worden war oder sonst zu klären ist, ob Cannabismissbrauch oder Cannabisabhängigkeit nicht mehr bestehen. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann nicht mehr darauf gestützt werden, dass eine gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz – Nr. 47
Schlussbemerkung
Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist ein bedeutender Schritt, der viele Aspekte des gesellschaftlichen Lebens beeinflussen wird. Für Autofahrer ist es wichtig, sich der Auswirkungen bewusst zu sein und verantwortungsbewusst zu handeln. Trotz der Legalisierung kann das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis zum Verlust des Führerscheins bzw. der Fahrerlaubnis führen, insbesondere dann, wenn Anzeichen für Cannabismissbrauch (Klärung über MPU) vorliegen oder bereits wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden.
Ihr Ansprechpartner – als Anwalt für Verkehrsrecht in Weiden:
Patrick Konze
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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