Arbeitsrecht in Weiden

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten, Personalräten bzw. Mitarbeitervertretungen oder der Arbeitsrechtlichen Kommission auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite). Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber bieten wir eine kontinuierliche Beratung zur Begründung, zu Fragestellungen während der Laufzeit oder zur Beendigung / Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Auch bei der Gestaltung und dem Entwurf von Arbeits– und Dienstverträgen können Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz zählen.
Gerne entwerfen wir auch Sonder- und Zusatzvereinbarungen (z.B. Dienstwagen, Arbeitsmittel, flexible Vergütung, etc.) und verhandeln und gestalten Aufhebungsverträge.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Sie möchten den Arbeitsvertrag prüfen lassen, den Sie von Ihrem künftigen Arbeitgeber zur Unterschrift erhalten haben? Oder haben Sie eine Abmahnung oder eine Kündigung erhalten? Zögern Sie nicht, uns anzusprechen! Beachten Sie jedoch: Wollen Sie gegen eine Kündigung vorgehen, läuft eine Frist von nur drei Wochen, um Kündigungsschutzklage zu erheben.

Gerne prüfen wir für Sie, ob der Ausspruch der Kündigung berechtigt erfolgte und ob Ihr Arbeitgeber sämtliche Kündigungsvoraussetzungen beachtet hat. Unsere Erfahrung aus vielen Kündigungsschutzprozessen zeigt: Nicht selten scheitert eine Kündigung bereits an Formfehlern!

Neben der reinen Abwicklung Ihres Arbeitsverhältnisses kümmern wir uns auch um die Ermittlung und Bezifferung weiterer Ansprüche gegen Ihren Arbeitgeber, insbesondere etwa Lohn- und Gehaltsansprüche, Urlaubsabgeltung und Vergütung für Überstunden. Gerade bei der Kündigung und dem damit verbundenen Verlust des Arbeitsplatzes und damit des Einkommens geht es  oftmals um die wirtschaftliche Existenz, sodass die Einschaltung eines Anwalts meist empfehlenswert und auch notwendig ist.

Insbesondere bieten wir in folgenden Situationen Leistungen an:

Entwurf, Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
Entwurf, Gestaltung und Prüfung von Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag (Dienstwagen, Arbeitsmittel, flexible Vergütung)
Abmahnung
Kündigung (ordentlich, betriebsbedingt, außerordentlich, fristlos)
Kündigungsschutzklage
Entwurf, Gestaltung und Prüfung von Aufhebungsvereinbarungen
Insolvenz des Arbeitgebers
Gleichbehandlung, Diskriminierung (AGG)
Führungskräfte, leitende Angestellte
Arbeitszeugnis
Abfindung und Abfindungsvereinbarung
Entgeltfortzahlung, Krankheit
Mutterschutz, Elternzeit

Ihr Ansprechpartner:

Patrick Konze
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Telefon: +49 961 419925
Telefax: +49 961 419926
E-Mail: info@konze-kraemer.de
(Visitenkarte)

Rechtsanwalt Patrick Konze Fachanwalt Baurecht Architektenrecht Weiden

Rufen Sie uns gerne an oder schicken Sie uns eine E-Mail – wir freuen uns auf Sie!