Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat Rechtsanwalt Patrick Konze die Befugnis verliehen, zukünftig neben der Berufungsbezeichnung als Rechtsanwalt zum Nachweis über seine besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Baurechts und Architektenrechts die Bezeichnung
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
zu führen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Patrick Konze steht Ihnen in allen Fragen und Belangen auf dem Gebiet des Baurechts und Architektenrechts jederzeit gerne zur Verfügung!