Bauhandwerkersicherheit – Verbraucherbauvertrag auch bei Einzelvergabe?
Im Rahmen eines Bauvertrags ist der Handwerker grundsätzlich vorleistungsverpflichtet. Also: Erst die Arbeit, dann das Vergnügen (bzw. die Vergütung). Grundsatz: Erst die Arbeit, dann das Vergnügen. Abhilfe: Bauhandwerkersicherheit. Um das Vorleistungsrisiko abzuschwächen, greift der Gesetzgeber den Unternehmen und Handwerkern unter die Arme: Der Handwerker kann im Rahmen eines Bauvertrags eine Sicherheit für die vereinbarte, aber […]
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